Bei der Feuerwache der Stadt Kamp-Lintfort sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei unbefristete Vollzeitstellen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
(ehemals mittlerer Dienst)
zu besetzen.
Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören:
- Einsatzdienst im Tagesdienst
- Arbeits- Ausbildungs- und Bereitschaftsdienst im Tagesdienst
- Der Arbeits- Ausbildungs- und Bereitschaftsdienst erfolgt in den Abteilungen der hauptamtlichen Wachabteilung
- Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Löscheinheiten, anderen Behörden und Dienststellen
Das zeichnet Sie aus:
- Abgeschlossene Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
- Ausbildung zum Maschinisten gemäß FwDV 2
- Ausbildung zum Drehleiter-Maschinisten (wünschenswert)
- Langjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst (G26-3)
- Uneingeschränkte Fahrerlaubnis C (wünschenswert)
- Bereitschaft für weitere Ausbildungen
- Körperliche und psychische Belastbarkeit sowie Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Team- und Konfliktfähigkeit
- Sichere Anwendungen gängiger EDV-Programme (Excel, Word, Power Point etc.)
- Wohnsitznahme in Kamp-Lintfort oder der näheren Umgebung
Sofern die Laufbahnprüfung nicht abgelegt wurde, ist eine zunächst befristete Einstellung nach den tariflichen Bestimmungen möglich, und zwar unter der Voraussetzung, dass der/die Bewerber/in über eine abgeschlossene, für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Berufsausbildung, vorzugsweise mit abgeschlossener Ausbildung in einem technischen Beruf der Instandhaltung und praktischer Berufserfahrung verfügt, höchstens 30 Jahre alt ist und die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt.
In diesem Falle wird eine vergleichbare ehrenamtliche Feuerwehrausbildung vorausgesetzt. Die Bereitschaft zur Absolvierung der Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt wird vorausgesetzt.
Darauf können Sie sich freuen:
- Ein unbefristeter Arbeitsvertrag
- Besoldungsgruppe A8 (es gelten die Bestimmungen des öffentlichen Dienstes bzw. Besoldungsrecht sowie Vorschriften zu Laufbahn und Ausbildung – Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen-LVOFeu)
- Eingruppierung, Jahressonderzahlung sowie leistungsorientierte Bezahlung nach den Vorschriften des TVöD-V bzw. dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW). Bereits vorhandene berufliche Vorerfahrungen können bei der Festlegung der Stufe berücksichtigt werden
- Beiträge zu einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes für tariflich Beschäftigte
- Förderung bei Aus- und Fortbildungsprogrammen
- Fahrradleasing „Job-Rad“ (im Rahmen der Entgeltumwandlung)
- Ein vielfältiges und chancengerechtes Arbeitsumfeld sowie gutes Betriebsklima